Er hatte eine unzulässige Wahlbeeinflussung nach Paragraf 50 Nr.
Denn die Wahlwerbung stelle jedenfalls in ihrer konkreten Aufmachung eine unzulässige Wahlbeeinflussung dar, weil sie nicht hinreichend von den übrigen Teilen des Amtsblattes, nämlich dem amtlichen Teil und dem Nachrichtenteil abgehoben sei. – 22. Wahlkampfrecht NRW 2009 © Marcus Lübken Wahlen und Wahlkampagnen in der Kommune Seminartagung der Konrad-Adenauer-Stiftung vom 20. 25.03.2015. ... was als unzulässige Wahlbeeinflussung zu werten ist. Aus § 9 GemODVO ergebe sich ein Verbot von Wahlanzeigen im Nachrichtenteil eines Amtsblatts. Mit der Frage der Neutralitätspflicht kommunaler Amtsträger bei einer Kommunalwahl hatte sich jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe zu befassen. Die Wahlwerbung ist gesetzlich nicht geregelt.
Grund: Die unzulässige Unterstützung des Bewerbers Heiner Ultes durch Rudolf Jacob als Verbandsbürgermeister auf einem Flyer. März 2009 Der von einem Bürgermeister im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlichte Wahlaufruf zur Gemeinderatswahl stellt nicht allein deshalb eine unzulässige Wahlbeeinflussung dar, weil … Oft handelt es sich dabei wahrscheinlich auch um Grauzonen. Bewerber Stefan Löhr (Segnitz), der jüngst seinen Rückzug als Kandidat verkündete, hat Strafanzeige gestellt, weil er eine unzulässige Wahlbeeinflussung nach Paragraf 50 Nr. März 2007 – AZ 8 E 4139/05) Einem Bürgermeister als kommunaler Behörde ist während des gesamten Verfahrens einer Bürgermeisterwahl jede Art von Wahlbeeinflussung untersagt.
Keine unzulässige Wahlbeeinflussung durch Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten. Dass sein Name auf dem Wahlschein 20 Prozent größer gedruckt war als alle anderen, das war ganz klar eine unzulässige Wahlbeeinflussung. Gemeindliche Organe dürfen keine unzulässige Wahlbeeinflussung vornehmen. Z; Wahlwerbung. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz gesehen. Beim nächsten Urnengang werden wohl wieder mehrere Kandidaten ihren Hut in den Ring werfen.
... Bürgermeister Volker Orth … (VG Gießen vom 23. Nach Gerbach hat die Kommunalaufsicht des Donnersbergkreises nun auch für Wartenberg-Rohrbach eine Wahlwiederholung angeordnet.
Wie es dazu gekommen ist, konnte nie aufgeklärt werden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Kandidat für eine Bürgermeisterwahl im Wahlkampf Flyer verteilt, auf denen er verspricht, im Falle seiner Wahl zur Umsetzung des Wahlprogramms einen Teil seines Gehaltes für Kulturförderung zu spenden. Mit Wahlwerbung präsentieren Parteien sich und ihr politisches Programm, um damit Stimmen zu sammeln. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hess, die Frage was ist „Amtliche Wahlbeeinflussung“ lässt sich für juristische Laien sicherlich nicht immer gleich erkennen.